Rekurs in Sachen LUTRA-Genehmigungen (bis 15. Oktober)

Entsprechend der Antwort der Minister Luc Frieden und Romain Schneider auf zwei parlamentarische Anfragen sollen neben den aktiven Betrieben mit einem Deckungsbeitrag von mehr als 9.600 Euro, pensionierte Landwirte ihre LUTRA-Genehmigung behalten, ohne dass sie den Beleg einer landwirtschaftlichen Tätigkeit erbringen müssen; Forstwirte und nebenberufliche Landwirte mit einem Deckungsbeitrag von weniger als 9.600 Euro weiterhin ihre LUTRA-Genehmigung behalten, insofern sie den Beweis erbringen, dass sie eine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne dass dabei ein Mindestbetrag an Einkommen erfordert wäre. Um weiterhin im Genuss der … Rekurs in Sachen LUTRA-Genehmigungen (bis 15. Oktober) weiterlesen